09.05.2017
Gesetzgebung
Der Bundestag hat am Donnerstag, 27. April 2017, einen Gesetzesentwurf zu bereichsspezifischen Regelungen der Gesichtsverhüllung angenommen. Durch diverse Gesetzesänderung wird es Beamtinnen und Beamten sowie Soldatinnen und Soldaten künftig untersagt, bei Ausübung ihres Dienstes oder bei Tätigkeiten mit unmittelbarem Dienstbezug das Gesicht durch Kleidung zu verhüllen. Ausnahmen sind nur zu gesundheitlichen (z. B. Infektionsschutz) oder dienstlichen Zwecken (z. B. Eigenschutz) möglich.
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06.04.2017
Politik und Gesellschaft
Wie digital ist die Öffentliche Verwaltung in Deutschland? Wie ändern sich die Arbeitsbedingungen für Beamte und Angestellte? Und welche neuen Anforderungen ergeben sich für Personalräte und Personalrätinnen daraus? Diese und weitere Fragen diskutierten die Teilnehmer auf dem 11. Forum Personalvertretungsrecht, das am 03. und 04. April in Berlin stattfand. Ausgerichtet wurde die Veranstaltung vom dbb Beamtenbund und Tarifunion sowie der dbb Akademie.
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21.03.2017
Politik und Gesellschaft
Bund, Länder und Kommunen haben ein gemeinsames Werbekonzept zur Fachkräftesicherung im Öffentlichen Dienst erarbeitet. Es richtet sich an qualifizierte Nachwuchskräfte und Quereinsteiger.
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13.03.2017
Urteil
Nach einem Urteil des OVG Münster sind Beförderungsentscheidungen, die auf den seit 1. Juli 2016 neu geltenden § 19 Abs. 6 Satz 3 LBG NRW beruhen, verfassungswidrig. Sie verstoßen gegen das grundgesetzlich verankerte Prinzip der Bestenauslese. Die tatsächliche Gleichberechtigung von Frauen, deren Vita oft durch familienbedingte Auszeiten gekennzeichnet ist, kann dadurch gefördert werden, dass Beurteilungen weniger stark an die erbrachten dienstlichen Leistungen und im Beruf gewonnenen Erfahrungen anknüpfen.
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10.03.2017
Urteil
Das Bundesverwaltungsgericht hat Anforderungen an ein Beurteilungssystem festgelegt, bei dem der Beurteiler die Leistung im Beurteilungszeitraum nicht aus eigener Anschauung kennt. Für diesen Fall ist sicherzustellen, dass der Beurteiler über hinreichende Kenntnis von den für die Beurteilung wesentlichen Tatsachen verfügt.
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16.02.2017
Urteil
Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg hat einer Klägerin eine Entschädigung zugesprochen, die sich mit muslimischen Kopftuch um eine Stelle als Grundschullehrerin beim Land Berlin beworben hat und deren Bewerbung nach ihrer Erklärung, sie wolle ihr muslimisches Kopftuch auch im Unterricht tragen, abgelehnt wurde.
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