Disziplinarmaßnahmen bei verfassungswidrigen Äußerungen in Chatgruppen
Das Bundesverwaltungsgericht hat in zwei Verfahren entschieden, unter welchen Voraussetzungen verfassungswidrige Äußerungen von Beamten in Chatgruppen disziplinarrechtliche Konsequenzen bis hin zur Entfernung aus dem Beamtenverhältnis rechtfertigen können. Dabei stellte das Gericht klar, dass für einen Verstoß gegen die Verfassungstreuepflicht neben dem objektiven Verhalten auch die innere Einstellung des Beamten entscheidend ist.
mehr dazu »