Bundestag beschließt Verschleierungsverbot

Der Bundestag hat am Donnerstag, 27. April 2017, einen Gesetzesentwurf zu bereichsspezifischen Regelungen der Gesichtsverhüllung angenommen. Durch diverse Gesetzesänderung wird es Beamtinnen und Beamten sowie Soldatinnen und Soldaten künftig untersagt, bei Ausübung ihres Dienstes oder bei Tätigkeiten mit unmittelbarem Dienstbezug das Gesicht durch Kleidung zu verhüllen. Ausnahmen sind nur zu gesundheitlichen (z. B. Infektionsschutz) oder dienstlichen Zwecken (z. B. Eigenschutz) möglich.

In der Begründung des Gesetzentwurfes wird die Pflicht des Staates hervorgehoben, weltanschaulich-religiös neutral aufzutreten. Eine religiös oder weltanschaulich motivierte Verhüllung des Gesichts bei Ausübung des Dienstes oder bei Tätigkeiten mit unmittelbarem Dienstbezug steht dieser Neutralitätspflicht entgegen.

Ein weiteres entsprechendes Verschleierungsverbot soll auch für die Mitglieder der Wahlausschüsse und Wahlvorstände gelten. Ausweispflichtige Personen sollen verpflichtet werden, einen Abgleich mit dem Lichtbild zu ermöglichen, indem sie ihr Gesicht in einem dem Lichtbild entsprechenden Umfang zeigen. Wählerinnen und Wähler sollen zurückgewiesen werden können, wenn sie sich nicht ausweisen oder die zur Feststellung der Identität erforderliche Mitwirkungshandlungen verweigern. Mit diesen Regelungen soll das Zeigen des Gesichts im Bedarfsfall durchgesetzt werden können, wenn eine Identifizierung notwendig und geboten ist.

Quelle: Meldung Das Parlament