Keine Beihilfe für ein nicht verschreibungspflichtiges Medikament
Für nicht verschreibungspflichtige Medikamente muss keine Beihilfe gezahlt werden. Dies entschied das Bundesverwaltungsgericht am 23. November 2017 (BVerwG 5 C 6.16).
mehr dazu »Für nicht verschreibungspflichtige Medikamente muss keine Beihilfe gezahlt werden. Dies entschied das Bundesverwaltungsgericht am 23. November 2017 (BVerwG 5 C 6.16).
mehr dazu »Diverse Verwaltungsgerichte haben in Deutschland unterschiedlich zu Festlegungen einer Mindestgröße entschieden, die für die Zulassung für den Polizeidienst erforderlich ist. Im Fall einer Bewerberin aus Griechenland hat der EuGH entschieden, dass eine solche Maßnahme unter Umständen nicht notwendig ist, um das Funktionieren der Polizei zu gewährleisten.
mehr dazu »Die Autobahnen unterlagen in der Vergangenheit der Zuständigkeit der Länder. Diese haben ihre Zuständigkeiten nun an den Bund abgegeben. Dies hat große Auswirkungen auf die Beschäftigungsverhältnisse.
mehr dazu »Die Zeit, während der ein Beamter im Führungsdienst der Feuerwehr eine Alarmierungsbereitschaft außerhalb der Dienststelle wahrnimmt, muss nicht in vollem Umfang als Arbeitszeit anerkannt werden.
mehr dazu »Der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts hat entschieden, dass das Tarifeinheitsgesetz weitgehend mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Das Gesetz ist allerdings im Hinblick auf die von Art. 9 Abs. 3 GG geschützte Tarifautonomie auszulegen und anzuwenden.
mehr dazu »Anfragen und Anliegen von Bürgern werden vielerorts mit einem Call-Center bewältigt. Ein gut ausgebauter Bürgerservice soll möglichst vielen Anrufern bereits beim ersten Kontakt die gewünschte Auskunft erteilen. Die Mitarbeiter in den Call-Centern tragen dabei eine wichtige Aufgabe: Sie sind die Stimme der Verwaltung nach außen.
mehr dazu »25.06.2026 – Informieren Sie sich über Aktualisierungen im Modul Personalvertretungsrecht Rheinland-Pfalz. Lesen Sie mehr dazu in unserer Update-Übersicht mehr dazu
Gerne hilft Ihnen unser Kundenservice weiter:
Walhalla u. Praetoria Verlag GmbH & Co. KG
| 0941 5684-0 | |
| walhalla@walhalla.de | |
| Kontaktformular | |
| Unsere Ansprechpartner |