Neue BAG-Rechtsprechung zur sachgrundlosen Befristung bei Vorbeschäftigung
Infolge der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 6. Juni 2018 hat das Bundesarbeitsgericht seine Rechtsprechung zur Befristung eines Arbeitsvertrags bei einer zurückliegenden Beschäftigung geändert. Nach einem aktuellen Urteil ist die sachgrundlose Befristung eines Arbeitsvertrags unzulässig, wenn bereits acht Jahre zuvor ein Arbeitsverhältnis von etwa eineinhalbjähriger Dauer bestanden hat, das eine vergleichbare Arbeitsaufgabe zum Gegenstand hatte.
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