Bundespersonalvertretungsrecht – Reform lässt auf sich warten
Sorgfalt vor Eile ist ein gutes Prinzip. Das gilt gewiss auch für die geplante Novellierung des Bundespersonalvertretungsrechts. Die Reformnotwendigkeit ist unstrittig und steht im Koalitionsvertrag. Im Juni 2018 hatte Bundesminister Seehofer deshalb noch ein zügiges Tempo bei der Anpassung des Gesetzes an heutige Notwendigkeiten angekündigt. Aber wo bleibt der Gesetzesentwurf? Dabei wäre jetzt ein guter Zeitpunkt, schließlich sind bald wieder Personalratswahlen.
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