Novellierung des Personalvertretungsgesetzes Sachsen-Anhalt (PersVG LSA)

Helmuth Wolf

Der Landtag Sachsen-Anhalt hat nunmehr die Änderungen zum PersVG LSA beschlossen. Diese treten am 1. September 2019 in Kraft. Der große Wurf ist damit sicher nicht gemacht worden, es ist aber ein erster Schritt zur Stärkung der Personalratsarbeit.

Modernes Personalvertretungsgesetz als Ziel

Bereits im Koalitionsvertrag vom April 2016 hatten sich die Parteien darauf geeinigt, mit Blick auf die Modernisierung der öffentlichen Verwaltung das Personalvertretungsgesetz moderner und flexibler zu gestalten. Gerade in Zeiten der immer schneller voranschreitenden Digitalisierung der Arbeitsplätze („Verwaltung 4.0“) kommt es zu einer nicht unerheblichen Veränderung des Arbeitsumfeldes und der Arbeitsabläufe. Die Folgen werden Umstrukturierungen und Veränderungen im Arbeitsleben sein. Auch der Mensch verändert sich. Die Generation, die jetzt auf den Arbeitsmarkt strebt, ist mit moderner Technologie aufgewachsen, digitale Abläufe gelten als selbstverständlich. Hinzu kommt der Wunsch nach einer ausgeglichenen Work-Life-Balance und flexiblen Arbeitszeiten. Das Update der öffentlichen Verwaltung des Landes Sachsen-Anhalt auf die Version „Verwaltung 4.0“ wird begleitet von großen und vielfältigen gesellschaftlichen, technischen und politischen Trends. Und diese Trends werfen viele Fragen auf, die es zu beantworten gilt. Eine vorausschauende Personalentwicklung wird dabei eine große Rolle spielen.

Nach den Aussagen des für das Personalvertretungsgesetz zuständigen Ministers sind gerade in diesem Zusammenhang starke Personalvertretungen wichtig. Und deren Regelungen müssen an die moderne Arbeitswelt angepasst werden.

Mit den nunmehr beschlossenen Änderungen des Personalvertretungsgesetzes Sachsen-Anhalt werden zudem die europarechtlichen Vorgaben zum Datenschutz sowie weitere rechtliche Entwicklungen umgesetzt.

Einige Eckpunkte der erfolgten Novellierung sind:

  • Datenschutz in der Personalratsarbeit
  • Veränderung der Freistellungsstaffel
  • Änderung bei Bildung des Vorstandes
  • Änderung im Bereich der Personalratsversammlungen
  • Änderungen bei den allgemeinen Aufgaben
  • Änderungen im Mitbestimmungsverfahren und im Verfahren der Nichteinigung
  • Erweiterung der Beteiligungsrechte durch Einfügung neuer Mitbestimmungstatbestände
  • Neue Regelungen im Schulbereich und bei der Polizei

Änderungen in der Wahlordnung

Mit einer Überarbeitung der Wahlordnung zum Landespersonalvertretungsgesetz Sachsen-Anhalt (WO PersVG LSA) wird die aktuelle Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts sowie der Instanzgerichte berücksichtigt. Die neue Wahlordnung soll nach dem Willen des zuständigen Ministerium der Finanzen am 1. November 2019 in Kraft treten. Im Hinblick auf die Personalratswahlen im Jahre 2020 ist dies auch der letztmögliche Zeitpunkt: Viele Wahlvorstände werden im November/Dezember bestellt und müssen dann ihre Arbeit aufnehmen.