Dienstliche Beurteilung: Anforderungen an das Beurteilungssystem
Das Bundesverwaltungsgericht hat Anforderungen an ein Beurteilungssystem festgelegt, bei dem der Beurteiler die Leistung im Beurteilungszeitraum nicht aus eigener Anschauung kennt. Für diesen Fall ist sicherzustellen, dass der Beurteiler über hinreichende Kenntnis von den für die Beurteilung wesentlichen Tatsachen verfügt.
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