NRW: Entschädigungspflicht für altersdiskriminierende Besoldung von Landes- und Kommunalbeamten
Das OVG Münster hat im Fall eines Kommunal- und eines Landesbeamten entschieden, dass sie für die Monate, in denen sie altersdiskriminierend besoldet worden sind, eine Entschädigung in Höhe von 100 Euro erhalten. Voraussetzung sei hierfür die rechtzeitige Geltendmachung der Ansprüche.
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