Keine Beteiligung der Landesregierung bei Richterbeförderungen – auch nicht im Bezug auf den Frauenförderplan
Der Hessische Verwaltungsgerichtshof bestätigte, dass die Landesregierung bei der Beförderung von Richtern nicht zustimmen muss – selbst dann nicht, wenn die Ziele des Frauenförderplans nicht erfüllt sind.
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