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Weitere Neuerungen im TV-L

Die Tarifeinigung vom 14. Februar 2026 bringt Verbesserungen für Nachwuchskräfte der Länder und eine Angleichung der Arbeitsbedingungen Ost an West.

Erhöhung der Ausbildungsentgelte

Im Rahmen der Tarifrunde 2025/26 haben sich die TdL (Tarifgemeinschaft deutscher Länder) und die Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes (dbb beamtenbund und tarifunion sowie ver.di) auf ein Paket für Nachwuchskräfte verständigt, das die Attraktivität der Länder als Arbeitgeber stärken soll.

Hierzu zählt die Anhebung der tariflichen Vergütung von Auszubildenden, dual Studierenden sowie Praktikantinnen und Praktikanten in Höhe von insgesamt 150 Euro in drei Schritten:

Zum 1. April 2026 werden die Entgelte der Nachwuchskräfte um einen Festbetrag von 60 Euro erhöht. Die nächsten Anhebungen erfolgen zum 1. März 2027 um weitere 60 Euro und zum 1. März 2028 um weitere 30 Euro.

Abschlussprämie und weitere Neuerungen

Die Abschlussprämie nach den Tarifverträgen für Auszubildende und dual Studierende wird neu gestaffelt. Für die Gesamtnote „Sehr gut“ oder „Gut“ wird ab dem 1. Januar 2027 eine Prämie von 500 Euro ausbezahlt, für die Gesamtnoten „Befriedigend“ oder „Ausreichend“ 400 Euro.

Die (befristeten) Übernahmeregelungen werden bis zum 31. Januar 2028 verlängert. Nach der Übernahme ab Note „Befriedigend“ verkürzt sich ab dem 1. März 2026 die Stufenlaufzeit der Erfahrungsstufe 1 um sechs Monate. Zum 1. Januar 2027 werden Auszubildende nach dem Pflegefachassistenzgesetz in den Geltungsbereich des TVA-L Pflege einbezogen.

Angleichungen erfolgen zudem bei der vermögenswirksamen Leistung . Für alle Nachwuchskräfte, die nach Tarifverträgen vergütet werden, erhöht sich Zahlung auf 13,29 Euro monatlich

Studentische Beschäftigte

Im Rahmen der Tarifeinigung haben die Tarifpartner eine schuldrechtliche Vereinbarung getroffen, die das Stundenentgelt der studentischen Beschäftigten regelt.

Ab dem Sommersemester 2026 erhalten diese für jede arbeitsvertraglich vereinbarte Stunde ein Entgelt von mindestens 15,20 Euro; ab dem Sommersemester 2027 beträgt es mindestens 15,90 Euro. Diese Beschäftigungsverhältnisse sollen in der Regel für ein Jahr begründet werden.

Angleichung der Arbeitsbedingungen Ost an West

Der Tarifkompromiss vom 14. Februar 2026 sieht eine Angleichung der Arbeitszeit an Unikliniken im gesamten Bundesgebiet und Vereinheitlichung beim Kündigungsschutz vor.

Für Beschäftigte an Universitätskliniken im Tarifgebiet Ost – mit Ausnahme der Ärztinnen und Ärzte – wird die durchschnittliche wöchentliche Arbeitszeit abgesenkt. Ab dem 1. Januar 2027 beträgt sie 39,5 Stunden, ab dem 1. Januar 2028 39,0 Stunden und ab dem 1. Januar 2029 38,5 Stunden.

Ab dem 1. Januar 2027 wird die Regelung zur ordentlichen Unkündbarkeit nach 15 Beschäftigungsjahren nach Vollendung des 40. Lebensjahres auf das Tarifgebiet Ost ausgedehnt; sie gilt dann einheitlich im gesamten Bundesgebiet.

Hamburg-Zulage

Die Tarifpartner erklärten im Zuge der Verhandlungen, dass der Tarifvertrag über Zulagen für bürgernahe Dienste für die Hamburger Landesbeschäftigten zustande kommen wird. Der angedachte Zuschuss zum Deutschlandticket soll allerdings übertariflich umgesetzt werden.