Mitbestimmungspflichtig: Anordnung allgemeiner Urlaubsregeln
Allgemeine Regelungen und Grundsätze für die Aufstellung eines Urlaubsplans sind mitbestimmungspflichtig – so das Bundesverwaltungsgericht in seinem jüngst veröffentlichten Beschluss (Az.: 5 P 17.21) zum Personalvertretungsgesetz Nordrhein-Westfalen (LPVG NW). Diese Entscheidung wurde entgegen der bisherigen Auffassung des Bundesverwaltungsgerichts getroffen und ist von daher – auch für andere Bundesländer – von besonderer Relevanz.
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