Scheitern der dritten TVöD-Tarifrunde

Auch das Arbeitgeberangebot, die Gehälter um 8 Prozent bei einem Mindestbetrag von 300 Euro zu erhöhen und eine Einmalzahlung von 3.000 Euro zu leisten, wurde von den Gewerkschaften abgelehnt. Nun wird das Schlichtungsverfahren eingeleitet.

Kein Durchbruch erzielt

In der dritten Verhandlungsrunde des TVöD-Tarifstreits konnte zwischen den Vertretern der Arbeitgeber und den Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes keine Einigung erzielt werden.

Die Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) und der Bund verbesserten ihr Angebot gegenüber der zweiten Verhandlungsrunde. Es sah vor, dass die Tarifbeschäftigten bei Bund und Kommunen acht Prozent mehr Entgelt bei einem Mindestbetrag von 300 Euro erhalten sollen. Daneben soll eine Inflationsausgleichzahlung von 3.000 Euro ausgezahlt werden, davon 1.750 Euro im Mai 2023.

Kein ausreichendes Angebot für Gewerkschaften

Zu groß sei der Unterschied zur Gewerkschaftsforderung nach 10,5 Prozent Lohnsteigerung bei einem Mindestbetrag von 500 Euro, so die Vertreter von ver.di und dbb beamtenbund und tarifunion. Daher seien die Verhandlungen als gescheitert zu betrachten.

Nach dbb-Chef Ulrich Silberbach hätten die Arbeitgeber die Sorgen und Nöte ihrer Beschäftigten nicht verstanden. Bund und VKA hätten zu wenig Bewegung in wichtigen materiellen Fragen gezeigt.

Für ver.di-Vorsitzenden Frank Werneke sei mit dem neuen Angebot nicht sichergestellt, dass die Kaufkraft insbesondere für die unteren und mittleren Einkommensgruppen erhalten bleibe. Ein sozial gerechter Abschluss müsse im Mittelpunkt stehen.

Arbeitgeber leiten das Schlichtungsverfahren ein

Karin Welge, Verhandlungsführerin und Präsidentin der VKA, bedauerte hingegen, dass keine Einigung zustande kam. Die Arbeitgeberverbände hätten mit der Überarbeitung ihres Angebots eine Brücke gebaut und gerne weiterhandelt.

Bundesinnenministerien Nancy Faeser kündigte vor diesem Hintergrund an, die Schlichtung einzuberufen – erstmals seit 2010 in der Tarifrunde für Bund und Kommunen.

Ablauf des Schlichtungsverfahrens

Mit dem Schlichtungsverfahren wird versucht, auf dem Verhandlungsweg doch noch ein Ergebnis zu erzielen. Dafür wird eine Schlichtungskommission eingesetzt, die sich aus jeweils zwölf Vertretern der Gewerkschaften und Arbeitgeber zusammensetzt. Weitere Mitglieder sind die beiden unabhängigen Vorsitzenden Hans-Henning Lühr, benannt von der Gewerkschaftsseite, und Georg Milbradt, benannt von der Arbeitgeberseite.

Bis Donnerstag, 5. April 2023, soll die Schlichtungskommission erstmals zusammentreten und versuchen, bis Mitte April einen Einigungsvorschlag zu erzielen.

Danach obliegt es wieder den Tarifvertragsparteien, die Verhandlungen wiederaufzunehmen. Während des Schlichtungsverfahrens herrscht Friedenspflicht und Streiks sind ausgeschlossen.

Drohen länger andauernde Arbeitsniederlegungen?

Falls kein Ergebnis im Schlichtungsverfahren zustande kommt oder das Ergebnis von einer der beiden Parteien nicht angenommen wird, haben die Gewerkschaften die Möglichkeit, eine Urabstimmung über unbefristete Flächenstreiks einzuleiten.

Ab Ende April könnte daher ein mehrwöchiger Vollstreik im öffentlichen Dienst bei Bund und Kommunen stattfinden.