Bundesverfassungsgericht bestätigt Streikverbot für Beamte
In seinem Urteil vom 12. Juni 2018 hat der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts vier gegen das Streikverbot für Beamte gerichtete Verfassungsbeschwerden zurückgewiesen. Das Streikverbot für Beamtinnen und Beamte ist als eigenständiger hergebrachter Grundsatz des Berufsbeamtentums vom Gesetzgeber zu beachten und verstößt auch nicht gegen die Europäische Menschenrechtskonvention.
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