Dürfen Beamte nun streiken oder nicht?

Das Bundesverfassungsgericht hat die Aufgabe, die Frage dem Streikverbot für Beamte zu klären. Der Zweite Senat befasste sich in einem ersten Verhandlungstag mit vier Verfassungsbeschwerden von Lehrern. Sie nahmen in der Vergangenheit während der Dienstzeit an Protestveranstaltungen oder Streikmaßnahmen der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft teil. Diese Aktionen führten zu Disziplinarstrafen.

Bei den Argumenten stehen sich auf der einen Seite das europäische Recht und auf der anderen Seite das besondere Treue- und Versorgungsverhältnis zwischen Beamten und Staat gegenüber.

Der dbb Bundesvorsitzende Ulrich Silberbach sprach sich deutlich für die Beibehaltung des Streikverbots aus: „Im Gegenzug für den Verzicht auf ihr Streikrecht bekommen die Beamten in Deutschland die Zusage vom Staat, dass dieser die Verantwortung für ihre materielle Absicherung übernimmt. Das ist ein ausgewogener Tausch für das Wohl des Landes und der Allgemeinheit, für die Sicherung des Rechtsstaats und der Demokratie.“

Der EuGH hatte demgegenüber vor einigen Jahren entschieden, dass ein generelles Streikverbot für Beamte gegen die Europäische Menschenrechtskonvention verstößt. Auf das Streikrecht können sich demnach grundsätzlich auch Beamte berufen, wenn sie nicht besondere hoheitliche Aufgaben erfüllen, wie dies beispielsweise Polizisten tun.

Das Bundesverfassungsgericht hat nun die Aufgabe, die Situation für deutsche Beamte zu klären. Die Urteilsverkündung fand schließlich am 12. Juni 2018 statt, lesen Sie hier mehr zum Urteil: Bundesverfassungsgericht bestätigt Streikverbot für Beamte