Änderung des Tarifvertragsgesetzes zur Tarifkollision
Zu Jahresanfang ist im Tarifvertragsgesetz eine neue Kollisionsregelung in Kraft getreten, die die Interessen der unter den Minderheitstarifvertrag fallenden Arbeitnehmergruppen sicherstellen soll. Damit reagierte der Gesetzgeber auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts, das Vorkehrungen für Minderheitsgewerkschaften forderte.
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