Neuerungen im BayPVG
Der Landtag hat am 22. Juni 2023 dem „Gesetz zur Änderung des Bayerischen Personalvertretungsgesetzes und weiterer Rechtsvorschriften“ zugestimmt.
mehr dazu »Der Landtag hat am 22. Juni 2023 dem „Gesetz zur Änderung des Bayerischen Personalvertretungsgesetzes und weiterer Rechtsvorschriften“ zugestimmt.
mehr dazu »Ab 1. Juli 2023 gelten die nachfolgenden am 22. Juni 2023 vom Landtagsplenum beschlossenen Änderungen des Niedersächsischen Personalvertretungsgesetzes (NPersVG).
mehr dazu »Das Bundesverwaltungsgericht hat in seinem Beschluss vom 28.02.2023, Az. 5 P 2.21, entschieden, dass einem Personalrat bei der Erstellung von Anforderungsprofilen keine Beteiligungsrechte zustehen.
mehr dazu »Am 26.04.2023 fand im Bayerischen Landtag die erste Lesung des „Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Bayerischen Personalvertretungsgesetzes und weiterer Rechtsvorschriften“ statt. Die Novellierung des BayPVG soll Mitte 2023 verkündet werden.
mehr dazu »Auf Basis des Schlichterspruchs gelang den Tarifpartnern der Durchbruch, womit die Beschäftigten bei Bund und Kommunen neben einem Inflationsausgleich mindestens 340 Euro mehr ab 1. März 2024 erhalten.
mehr dazu »Im TVöD-Tarifstreit beraten am 22. April 2023 die Tarifvertragsparteien über die Empfehlung der Schlichtungskommission, die eine Inflationssonderzahlung und eine Entgelterhöhung um mindestens 340 Euro ab 1. März 2024 vorsieht.
mehr dazu »22.09.2023 – Informieren Sie sich über Aktualisierungen im Modul Tarifrecht. Lesen Sie mehr dazu in unserer Update-Übersicht. mehr dazu
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