Mitbestimmungsrechte des Personalrats auf Dienstposten in einem Jobcenter nach befristeter Abordnung
Das Bundesverwaltungsgericht entschied, dass die Mitbestimmungsrechte des Personalrats bei der Rückkehr von Beschäftigten in eine gemeinsame Einrichtung nach einer befristeten Abordnung verletzt wurden, wenn von der Ausschreibung der Dienstposten abgesehen wird. Dies gilt unabhängig davon, ob die Zuweisung als nur unterbrochen oder beendet anzusehen ist.
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