16.11.2016 Urteil

Betriebliche Altersversorgung statt Gesamtversorgung

Die vom Arbeitgeber veranlasste formularmäßige Umstellung von einer Gesamtversorgung auf eine betriebliche Altersversorgung unterliegt einer AGB-Kontrolle. In einem aktuellen BAG-Urteil lag jedoch keine unangemessene Benachteiligung für den Arbeitnehmer vor, weshalb seine Klage auf Erteilung einer Versorgungszusage letztinstanzlich abgewiesen wurde.

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