Beamtin verletzt sich auf Toilette: Dienstunfall
Eine Beamtin zog sich eine stark blutende Platzwunde auf der Toilette zu. Ihr Dienstherr lehnte das Ereignis als Dienstfall ab, da es sich um eine private Angelegenheit der Beamtin handle. Zu Unrecht. Den Dienstunfallschutz gibt es auch im Toilettenraum des Dienstgebäudes.
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