Erhalt der Arbeitsfähigkeit der Personalvertretungen in Sachsen während der COVID-19-Pandemie
Der Sächsische Landtag hat am 3. Februar das „Gesetz zur Durchführung der regelmäßigen Personalratswahlen 2021 und zum Erhalt der Arbeitsfähigkeit der Personalvertretungen in Sachsen während der COVID-19-Pandemie“ beschlossen.
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