26.05.2021 Urteil

Anhörung von Teilpersonalräten bei Dienstvereinbarungsentwürfen

In einem jüngst ergangenen Beschluss hat sich das OVG Nordrhein-Westfalen mit der Anhörung von Teilpersonalräten durch den Gesamtpersonalrat befasst. Konkret ging es um Änderungen bei einem Dienstvereinbarungsentwurf. Diesbezüglich war strittig, ob der Teilpersonalrat erneut anzuhören ist, wenn er sich bereits vor einer Änderung des Entwurfs zu dem Vorgang geäußert hat.

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