EuGH-Urteil zur Arbeitszeiterfassung – LAG Niedersachsen: keine Aussagekraft für die Darlegungs- und Beweislast im Überstundenprozess
Heftig diskutiert wurde das Urteil des EuGH vom 14. Mai 2019 zur Arbeitszeiterfassung. Dort entschied der EuGH, dass die Mitgliedstaaten Arbeitgeber dazu verpflichten müssen, ein "objektives, verlässliches und zugängliches System zur Arbeitszeiterfassung" einzurichten.
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