Neues zu Personalräteschulungen – Kostenerstattung für die Teilnahme an Schulungs- und Bildungsveranstaltungen
Nach In-Kraft-Treten des neuen Bundespersonalvertretungsgesetzes ist es erforderlich geworden das Rundschreiben zur Kostenerstattung für die Teilnahme an Schulungs- und Bildungsveranstaltungen sowie die hierfür notwendigen Freistellungen nach § 46 Abs. 6 Bundespersonalvertretungsgesetz (BPersVG) vom 28. April 2008 (GMBl. S. 406) neu zu fassen.
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