NRW-Reform in puncto Frauenförderung verfassungswidrig
Die nordrhein-westfälische Neuregelung zur Frauenförderung ist verfassungswidrig. Dies entschied das Verwaltungsgericht Düsseldorf mit Beschluss vom 5.9.2016 (2 L 2866/16). Dem Land fehle die Gesetzgebungskompetenz, sodass eine hierauf gestützte Beförderungsentscheidung rechtswidrig sei.
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