Disziplinarurteil wegen schuldhaftem Fernbleibens vom Dienst hat Rechtskraftwirkung für nachfolgendes Verfahren über den Verlust der Besoldung
Bleibt ein Beamter dem Dienst fern und verliert er deshalb teilweise seine Dienstbezüge wirkt sich das entsprechende Urteil auch auf das Folgeverfahren aus. So die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts: BVerwG, Urteil vom 22. September 2016 – BVerwG 2 C 17.15.
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