01.09.2016
Urteil
BAG: Gesetzlicher Mindestlohn für Bereitschaftszeiten
Der gesetzliche Mindestlohn ist für jede geleistete Arbeitsstunde zu zahlen, so das Bundesarbeitsgericht in einem aktuellen Fall. Zur vergütungspflichtigen Arbeit zählen auch Bereitschaftszeiten, während derer sich der Arbeitnehmer an einem vom Arbeitgeber bestimmten Ort - innerhalb oder außerhalb des Betriebs - bereithalten muss, um bei Bedarf die Arbeit aufzunehmen.
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