Ausübung personalvertretungsrechtlicher Aufgaben trotz außerordentlicher Kündigung
Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) hatte sich in einem personalvertretungsrechtlichen Beschlussverfahren (4.2.2021 – 5 VR 1.20) mit der außerordentlichen Kündigung eines Arbeitnehmers als Mitglied in einem Gesamtpersonalrat auseinanderzusetzen.
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