Corona-Arbeitsschutzverordnung verlängert und erweitert
Die Corona-Arbeitsschutzverordnung wird an die Dauer der epidemischen Lage gekoppelt und insoweit bis einschließlich 24. November 2021 verlängert.
mehr dazu »Die Corona-Arbeitsschutzverordnung wird an die Dauer der epidemischen Lage gekoppelt und insoweit bis einschließlich 24. November 2021 verlängert.
mehr dazu »Wird von der Behörde eine Quarantäne angeordnet, haben Arbeitnehmende nach dem Infektionsschutzgesetz (§ 56 IfSG) Anspruch auf Entschädigung. Dies gilt nicht, wenn durch Inanspruchnahme einer öffentlich empfohlenen Schutzimpfung eine Quarantäne oder ein Tätigkeitsverbot hätte vermieden werden können (§ 56 Abs. 1 Satz 4 IfSG).
mehr dazu »Das BAG hat in einem kürzlich veröffentlichten Urteil zur Zuordnung von Einzeltätigkeiten zu einem Arbeitsvorgang entschieden (Urteil vom 17.03.21, 4 AZR 218/20).
mehr dazu »Für dienstliche Beurteilungen reichen Verwaltungsvorschriften nicht aus, so entschied kürzlich das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG).
mehr dazu »Mit Gesetzblatt vom 6. Juli 2021 (BGBl. I S. 2550) wurde das Gesetz zur Regelung des Erscheinungsbilds von Beamtinnen und Beamten sowie zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften verkündet.
mehr dazu »Im Bundesgesetzblatt Nummer 42 vom 14. Juli 2021 wurde das Gesetz zur Anpassung der Bundesbesoldung und -versorgung für 2021/2022 und zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften (BBVAnpÄndG 2021/2022) verkündet (BGBl. I S. 2444).
mehr dazu »03.11.2025 – Informieren Sie sich über Aktualisierungen im Modul Personalvertretungsrecht Baden-Württemberg. Lesen Sie mehr dazu in unserer Update-Übersicht. mehr dazu
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