Mehr Pflichtangaben im Arbeitsvertrag
Ab 1. August 2022 wird die Liste der Pflichtangaben in Arbeitsverträgen ausgeweitet. Verstößt der Arbeitgeber dagegen, kann ein Bußgeld bis zu einer Höhe von 2000 Euro fällig werden.
mehr dazu »Ab 1. August 2022 wird die Liste der Pflichtangaben in Arbeitsverträgen ausgeweitet. Verstößt der Arbeitgeber dagegen, kann ein Bußgeld bis zu einer Höhe von 2000 Euro fällig werden.
mehr dazu »Die Bundesregierung arbeitet aktuell daran, Planungs- und Genehmigungsverfahren durchgreifend zu beschleunigen. Mit dem sog. Sommerpaket legt sie nun neben dem Eckpunktepapier „Digitalisierung vorantreiben – Planung und Genehmigung beschleunigen“ ein weiteres Papier vor zur „Personal- und Weiterbildungsoffensive“. Dieses beschreibt Maßnahmen, die zu einer Verbesserung der Personal- und Weiterbildungssituation in der Verwaltung beitragen sollen.
mehr dazu »In einem Gerichtsbescheid vom 19. Mai 2022 (VG 28 K 563.19) hat das VG Berlin entschieden, dass die Erben eines verstorbenen Beamten keinen unbegrenzten Anspruch auf den finanziellen Ausgleich nicht genommenen Erholungsurlaubs haben.
mehr dazu »Das Bundesarbeitsgericht hat erneut darauf hingewiesen, dass die mangelnde Einholung der vorherigen Zustimmung des Integrationsamts bei einer Kündigung eines schwerbehinderten Menschen Entschädigungsansprüche nach dem AGG auslösen kann.
mehr dazu »Nein, so sagte, das Arbeitsgericht Siegburg im Urteil vom 30.3.2022 (Az. 3 Ca 1848/21). Infiziert sich eine Krankenschwester mit Corona, hat sie gegenüber dem Arbeitgeber keinen Anspruch auf Schadensersatz und Schmerzensgeld, wenn sie nicht nachweisen kann, dass der Arbeitgeber die Schuld an der Erkrankung trägt.
mehr dazu »Ab dem Jahr 2023 sollen Gesetze und Verordnungen des Bundes elektronisch auf einer vom Bundesamt für Justiz (BAJ) betriebenen Verkündungsplattform im Internet rechtskräftig verkündet werden.
mehr dazu »03.11.2025 – Informieren Sie sich über Aktualisierungen im Modul Personalvertretungsrecht Baden-Württemberg. Lesen Sie mehr dazu in unserer Update-Übersicht. mehr dazu
Gerne hilft Ihnen unser Kundenservice weiter:
Walhalla u. Praetoria Verlag GmbH & Co. KG
| 0941 5684-0 | |
| walhalla@walhalla.de | |
| Kontaktformular | |
| Unsere Ansprechpartner |