Während ihrer Freizeit sind Arbeitnehmer nicht verpflichtet, Anrufe, SMS und dergleichen ihres Arbeitgebers entgegenzunehmen
Das LAG Schleswig-Holstein hat mit einer Entscheidung vom 27.09.2022 (AZ.: 1 Sa 39 öD/22) das Recht auf Nichterreichbarkeit von Arbeitnehmern gestärkt. Die Urteilsbegründung wurde im Januar 2023 veröffentlicht. Im Kern ging es bei dem Rechtsstreit um die Handhabung von kurzfristigen Dienstplanänderungen.
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