Angebotspflicht für Coronatests ausgeweitet – Homeoffice-Angebote sind anzunehmen
Das Bundeskabinett hat in seiner Sitzung am 21. April 2021 eine Erweiterung der Angebotspflicht für Coronatests am Arbeitsplatz und Änderungen bei den Bestimmungen zum Homeoffice beschlossen.
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