Rückkehrrecht zur Vollzeitbeschäftigung
Beschäftigte, die wegen Kinder- oder Pflegezeiten ihrer Angehörigen ihre Arbeitszeit reduziert haben, sollen künftig leichter in eine Vollzeitbeschäftigung zurückkehren können. So die Forderung des DGB mit dem Verweis auf den offenen Punkt im Koalitionsvertrag. Von dieser Weiterentwicklung des Teilzeit- und Befristungsrechts würden vor allem Frauen profitieren. Ob die Änderung noch diese Legislaturperiode umgesetzt wird, ist ungewiss.
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