Bayern: Sicherstellung personalvertretungsrechtlicher Tätigkeit nach dem BayPVG bei Weiterbestehen der pandemischen Lage
Das Bayerisches Staatsministerium der Finanzen und für Heimat hat einer Allgemeinverfügung vom 5. November 2021 auch Ausführungen zur Durchführung von Sitzungen sowie die Beschlussfassung der Personalvertretung und das Abhalten von Personalversammlungen während der anhaltenden Pandemie getroffen.
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