Befristungsrecht: IT-Support ist keine wissenschaftliche Tätigkeit bei Befristung
Kürzlich hatte das Bundesarbeitsgericht (BAG) zu entscheiden, inwieweit eine Tätigkeit im IT-Servicebereich eine wissenschaftliche Hilfstätigkeit sein kann (BAG, Urt. v. 30.06.2021 – 7 AZR 245/20).
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