Altersgrenze für Polizeidienst europarechtskonform
Der Ausschluss von Bewerbern, die älter als 35 Jahre sind, von einem Auswahlverfahren zur Einstellung von Polizeibeamten, die für die Wahrnehmung von Einsatz- und Vollzugsaufgaben vorgesehen sind, ist mit dem Unionsrecht vereinbar.
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