Bayerischer Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) bewertet Corona-Infektion eines Polizeibeamten und eines Lehrers als Dienstunfall
Der BayVGH hat in zwei Einzelfällen am 05.06.2024 entschieden, dass eine Corona-Infektion während der Dienstausübung als Dienstunfall zu werten ist.
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