Personalratswahl: Anfechtung nur innerhalb der Frist
Fehler einer Personalratswahl müssen innerhalb der Frist des Wahlanfechtungsverfahrens gerichtlich geltend gemacht werden. Sofern dies nicht erfolgt, ist die Wahl gültig und der Personalrat rechtmäßig im Amt. Das hat das Verwaltungsgericht Mainz entschieden.
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