Ab 1.7.2022 elektronische AU-Bescheinigung
Zur Jahresmitte kommt eine große Änderung auf Arbeitgeber zu: erkrankte Mitarbeiter müsssen ab diesem Zeitpunkt keine AU-Bescheinigung mehr vorlegen.
mehr dazu »Zur Jahresmitte kommt eine große Änderung auf Arbeitgeber zu: erkrankte Mitarbeiter müsssen ab diesem Zeitpunkt keine AU-Bescheinigung mehr vorlegen.
mehr dazu »Die Corona-Pandemie hat auch Auswirkungen auf den kommunalen öffentlichen Dienst, insbesondere die kommunalen Einrichtungen und Betriebe. Dies betrifft beispielsweise Theater, Museen, Bäder, Kultur- und Sporteinrichtungen und auch den Nahverkehrsbereich.
mehr dazu »Eine kürzlich veröffentlichte Studie (Bleibebarometer Öffentlicher Dienst) von nextpublic führt auf, wie die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Staatsdienst derzeit zu ihrer Berufs- und Arbeitssituation stehen.
mehr dazu »Der Tarifabschluss für die Tarifbeschäftigten der Länder sieht vor, dass die laufenden Monatsgehälter zum 1. Dezember 2022 um 2,8 Prozent steigen.
mehr dazu »Das Bayerisches Staatsministerium der Finanzen und für Heimat hat einer Allgemeinverfügung vom 5. November 2021 auch Ausführungen zur Durchführung von Sitzungen sowie die Beschlussfassung der Personalvertretung und das Abhalten von Personalversammlungen während der anhaltenden Pandemie getroffen.
mehr dazu »Aufgrund der Aufhebung der Feststellung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite durch den Bundesgesetzgeber vom 22. November 2021 (BGBl. I S. 4906) bestand seitens des Landesgesetzgebers in Rheinland-Pfalz Handlungsbedarf.
mehr dazu »03.11.2025 – Informieren Sie sich über Aktualisierungen im Modul Personalvertretungsrecht Baden-Württemberg. Lesen Sie mehr dazu in unserer Update-Übersicht. mehr dazu
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