Sachsen-Anhalt: Weiterhin Sicherstellung der personalrechtlichen Interessenvertretung in der Pandemie

Das Gesetz zur Sicherstellung der personalrechtlichen Interessenvertretung trat mit Ablauf des 31. Dezember 2021 außer Kraft.

Nun gibt es mit dem „Gesetz zur Sicherstellung der personalrechtlichen Interessenvertretung in der Pandemie für das Jahr 2022“ vom 3. März 2022 eine Nachfolgeregelung.

Es ermöglicht weiterhin Personalratsbeschlüsse mittels Umlaufverfahren bzw. Video- oder Telefonkonferenzschaltung.

Das Gesetz tritt zum 31.12.2002 außer Kraft.

Siehe dazu auch: Landesrecht Sachsen-Anhalt - § 1 CoronaIntVertrG ST 2022 | Landesnorm Sachsen-Anhalt | § 1 | gültig ab: 15.03.2022 | gültig bis: 31.12.2022

Sachsen-Anhalt: Sicherstellung der personalrechtlichen Interessenvertretung in der Pandemie (Meldung vom 03.06.2021)