Rheinland-Pfalz: Video- und Telefonkonferenzen weiterhin möglich

Personalräte in Rheinland-Pfalz können weiterhin Beschlüsse im schriftlichen Verfahren fassen sowie Sitzungen und Beschlussfassungen mittels Video- oder Telefonkonferenzen durchführen.

Die Möglichkeiten für Personalräte in Rheinland-Pfalz, Beschlüsse im schriftlichen Verfahren zu fassen sowie Sitzungen und Beschlussfassungen mittels Video- oder Telefonkonferenzen durchzuführen, waren an sich bis zum 31. März 2024 befristet. Nun wurde mit dem „Fünften Landesgesetz zur Änderung des Landespersonalvertretungsgesetzes“ eine neue Übergangsregelung getroffen: § 31 Abs. 1 Satz 5 Halbsatz 1 und Satz 6 LPersVG wurde dahingehend geändert, dass die bislang bis zum 31. März 2024 befristete Möglichkeit für Personalräte, Beschlüsse im schriftlichen Umlaufverfahren herbeizuführen sowie Sitzungen und Beschlussfassungen mittels Video- und Telefonkonferenz durchzuführen, nunmehr bis zu 30. Juni 2025 zur Verfügung steht.

Es ist zu erwarten, dass mit der geplanten Novellierung des Landespersonalvertretungsgesetzes Rheinland-Pfalz diese Regelung entfristet und damit dauerhaft eingeführt wird.