Personalratsarbeit in Zeiten einer Krise

Die Bewegungsfreiheit des Einzelnen wird aufgrund der Corona-Krise stark eingeschränkt. Wie kann der Personalrat in solchen Zeiten handlungsfähig bleiben? Beschlussfassungen im Umlaufverfahren oder durch elektronische Abstimmungen wären eine Option.

Das öffentliche Leben in Deutschland ist stark eingeschränkt. Die aktuellen Maßnahmen bedeuten auch eine eingeschränkte Bewegungsfreiheit des Einzelnen. Gerade diese Situation macht deutlich, dass Personalvertretungen handlungsfähig sein müssen. Wenn aber Entscheidungen des Personalrats erforderlich sind, sie getroffen werden müssen, ist dies nach den meisten Personalvertretungsgetzen nur in einer Sitzung möglich. Nur wenige Personalvertretungsgesetze lassen eine Beschlussfassung im Umlaufverfahren zu.

Lediglich der Gesetzgeber in Hessen hat, auch im Hinblick auf die laufenden Personalratswahlen, schnell reagiert. In zweiter Lesung hat der Landtag ein Gesetz beraten, nachdem „Beschlüsse des Personalrats auch wirksam sind, wenn sie mittels Umlaufverfahren oder elektronischer Abstimmung der erreichbaren Mitglieder erfolgt sind“. Somit wurde von der Regelung im Hessischen Personalvertretungsgesetz, dass der Personalrat zu den Sitzungen persönlich zusammenkommen muss, eine befristete vorübergehende Ausnahme zugelassen.

Könnte dies nicht auch ein Denkmodell für die weiteren Personalvertretungsgesetze sein, die ebenfalls zur Sitzung keine Alternative bieten? Ausnahmsweise müssen in Situationen höherer Gewalt zeitlich begrenzt eine Sitzung per Video- oder Telefonkonferenz, die Beschlussfassung im Umlaufverfahren oder einem sonstigen elektronischen Abstimmungsverfahren möglich sein. Es ist davon auszugehen, dass es zu weiteren Personalvertretungsgesetzen Rechtsänderungen wie in Hessen nicht geben wird. Zu hoffen ist hier auf einen Konsens aller handelnden Akteure, die so in einer Ausnahmesituation getroffenen Personalratsentscheidungen zu akzeptieren. Personalratstätigkeit wäre anderenfalls faktisch nicht möglich. Besondere Situationen erfordern zur Sicherstellung der Handlungsfähigkeit der Personalvertretungen auch einmal alternative Wege. Den Personalvertretungen ist dringend zu empfehlen, schlüssig und nachvollziehbar zu dokumentieren, wie und unter welchen Bedingungen es zu der Beschlussfassung in dieser noch nie dagewesenen Ausnahmesituation gekommen ist. Die bestehenden gesetzlichen Regelungen über die zu fertigende Niederschrift bleiben hiervon aber unberührt und sind zu beachten.

Über den Autor:

Helmuth Wolf, Mitglied im Dozententeam hwolf, Dozent, Autor, Berater. Bundesweit schult und berät er regelmäßig Personalräte, Personalverantwortliche sowie Wahlvorstände und verfügt so über eine umfassende Erfahrung in der täglichen Anwendung des Personalvertretungsrechts. Autor und Mitbegründer von FOKUS Personalvertretungsrecht.