Teil A Abschnitt I. Ziffer 3.: Entgeltgruppen 2 bis 9a
2.
Einfache Tätigkeiten (Entgeltgruppe 2)
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3. Die eingehende fachliche Einarbeitung (Entgeltgruppe 3)
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5.
Abgeschlossene Ausbildung und entsprechende Tätigkeiten vs. gründliche Fachkenntnisse (Entgeltgruppe 5)
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6. Vielseitige Fachkenntnisse (Entgeltgruppe 6)
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7. Die selbständigen Leistungen ab Entgeltgruppe 7
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