Einigung in der TV-L Tarifrunde

Die Beschäftigten im öffentlichen Dienst der Länder erhalten einen Inflationsausgleich von 3.000 Euro sowie eine Entgelterhöhung um 200 Euro zum 1. November 2024 und weitere 5,5 Prozent zum 1. Februar 2025.

Kompromiss in dritter Verhandlungsrunde erreicht

Am 9. Dezember 2023 ist den Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes (dbb beamtenbund und tarifunion sowie ver.di) und der Arbeitgeberseite (Tarifgemeinschaft deutscher Länder, TdL) der Durchbruch in den Tarifverhandlungen im öffentlichen Dienst der Länder gelungen.

Die ca. 1,1 Millionen Tarifbeschäftigten der Bundesländer (außer Hessen) erhalten einen Inflationsausgleich, dessen Auszahlung ab Dezember 2023 beginnt, und eine Gehaltserhöhung in zwei Schritten.

Die Vertragslaufzeit der Einigung erstreckt sich auf 25 Monate bzw. bis zum 30. August 2025.

Inflationsausgleich

Die Tarifvertragsparteien haben sich auf einen „Tarifvertrag Inflationsausgleich“ verständigt, der zur Abmilderung der gestiegenen Verbraucherpreise beitragen soll.

Beschäftigte, die unter den TV-L fallen, erhalten zum frühestmöglichen Zeitpunkt eine Einmalzahlung in Höhe von 1.800 Euro. Bei Auszubildenden, Studierenden, Praktikantinnen und Praktikanten beträgt die Höhe 1.000 Euro. Die Auszahlung soll bereits im Dezember 2023 stattfinden.

Zu den „normalen“ Gehaltszahlungen erhalten die Tarifbeschäftigten von Januar 2024 bis Oktober 2024 eine monatliche Inflationsausgleichs-Sonderzahlung in Höhe von 120 Euro. Im Nachwuchsbereich beträgt sie 50 Euro monatlich.

Der sich so ergebende Gesamtbetrag von 3.000 Euro (bzw. 1.500 Euro bei den Nachwuchskräften) ist steuer- und sozialversicherungsabgabenfrei und stellt kein zusatzversorgungspflichtiges Entgelt dar.

Erhöhung der Gehälter

Die Tabellenentgelte werden in zwei Schritten angehoben:

Zum 1. November 2024 erfolgt eine Lohnsteigerung um 200 Euro. Dieser erhöhte Betrag wird zum 1. Februar 2025 nochmals um weitere 5,5 Prozent angehoben.

Wenn durch diese beiden Schritte keine Mindesterhöhung von 340 Euro erzielt wird, wird zum 1. Februar 2025 die Gesamterhöhung auf 340 Euro festgesetzt.

Tarifliche Zulagen, bei denen eine Dynamisierung über die allgemeine Entgeltanpassung vereinbart ist, und die Bereitschaftsdienstentgelte werden zum 1. November 2024 um 4,76 Prozent und zum 1. Februar 2025 um weitere 5,5 Prozent erhöht.

Auszubildende, Studierende, Praktikanten und Praktikantinnen

Die tariflichen Ausbildungs-, Studierenden- und Praktikantenentgelte werden zum 1. November 2024 um 100 Euro und zum 1. Februar 2025 um weitere 50 Euro erhöht. Die Gesamterhöhung beläuft sich somit auf 150 Euro monatlich.

Eine schuldrechtliche Vereinbarung wurde für studentische Beschäftigte (ohne Abschluss) getroffen. Sie sollen für jede arbeitsvertraglich vereinbarte Stunde ein Stundenentgelt von 13,25 Euro ab dem Sommersemester 2024 und von 13,98 Euro ab dem Sommersemester 2025 als Mindestentgelt erhalten.

Bewertung der Tarifpartner

Für den Vorsitzenden des dbb, Ulrich Silberbach, sei man mit diesem Ergebnis einen großen Schritt vorangekommen, die Wettbewerbsfähigkeit der Länder zu erhalten. Die nächste Aufgabe sehe er darin, dafür zu sorgen, dass die Länder den Tarifabschluss zeitgleich und systemgerecht auf die Landes- und Kommunalbeamten sowie auf die betroffenen Pensionäre übertragen.

Der Verhandlungsführer der Arbeitgeberseite und Vorsitzende der TdL, Hamburgs Finanzsenator Dr. Andreas Dressel, zeigte sich erleichtert, dass den Tarifpartnern die Einigung gelungen ist. Die Verteilung der 23,9 Milliarden Euro Gesamtkosten auf drei Haushaltsjahre ermögliche es den Ländern trotz der schwierigen Haushaltssituation, den Kompromiss finanziell zu stemmen.

Frank Werneke, Verhandlungsführer für ver.di, dankte allen, die sich an den Warnstreiks beteiligt und so am Zustandekommen der Einigung mitgewirkt hätten. Mit diesem Ergebnis knüpfen die Beschäftigten der Länder an die Tarifentwicklung bei Bund und Kommunen an.