BPersVG: letzte Änderung 1974; aktueller Entwurf der Novelle kein großer Durchbruch?

Das Bundespersonalvertretungsgesetz soll novelliert werden. Zum nun vorliegenden Referentenentwurf gibt es erste kritische Stellungnahmen der Gewerkschaften.

Seit Jahren fordern die Gewerkschaften eine grundsätzliche Überarbeitung des Bundespersonalvertretungsgesetzes (BPersVG). Das heißt mehr Informations- und Beteiligungsrechte für die Beschäftigten im Öffentlichen Dienst des Bundes sowie eine lückenlose Mitbestimmung der Personalrät*innen bei allen personellen, sozialen, organisatorischen und sonstigen innerdienstlichen Maßnahmen. Anleihen findet man dabei bei den Regelungen des Betriebsverfassungsgesetzes.

Der Koalitionsvertrag der 19. Legislaturperiode sieht vor, das Bundespersonalvertretungsgesetz zu novellieren.

Nun liegt seit Kurzem ein Referentenentwurf des novellierten Gesetzes vor. Zielsetzung sind Verbesserungen der Organisation und Arbeitsweise der Personalvertretungen, die gesetzliche Verankerung der geltenden Rechtslage und personalvertretungsrechtlichen Praxis sowie die Neustrukturierung, die Bereinigung sowie die sprachliche und redaktionelle Überarbeitung zur Verbesserung der Verständlichkeit und Anwenderfreundlichkeit.

Der Gesetzentwurf wird voraussichtlich im Herbst in den Bundestag eingebracht.