Änderungen des NPersVG zum 1. Juli 2023

Ab 1. Juli 2023 gelten die nachfolgenden am 22. Juni 2023 vom Landtagsplenum beschlossenen Änderungen des Niedersächsischen Personalvertretungsgesetzes (NPersVG).

Es besteht künftig die Möglichkeit, dass Personalratssitzungen auf Antrag des betreffenden Personalratsmitglieds im Rahmen einer Telefon- oder Videokonferenz abgehalten werden können. Unter besonderen Voraussetzungen gelten diese Regelungen nun auch für Sitzungen von Einigungsstellen.

Die Möglichkeit, Personalräte im Rahmen von Video- oder Telefonkonferenzen abzuhalten, wurde bereits im Rahmen der Corona-Pandemie per Verordnung ermöglicht. Nachdem diese Rechtsgrundlage ausgelaufen ist, erfolgt mit der Gesetzesänderung nun eine dauerhafte Verankerung, Personalratsarbeit auch digital zu erledigen.

Gleichzeitig werden Vorgaben für die datenschutzrechtliche Verantwortlichkeiten bei der Verarbeitung personenbezogener Daten eingeführt.

Darüber hinaus sieht der Gesetzgeber nun auch vor, dass Beschlüsse jedes Personalrats schriftlich im Umlaufverfahren gefasst werden können.